Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.04.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Aufmaß bindet den Auftraggeber doch, auch den öffentlichen

    | Einvernehmlich erstellte Aufmaße binden hinsichtlich des Umfangs der ausgeführten Leistungen den (öffentlichen) Auftraggeber. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. |