24.08.2026 · Nachricht · Anrechenbare Kosten
Umfang der Erstdarlegungslast des Architekten zur Höhe der anrechenbaren Kosten: Das sagt das OLG Celle
Ein Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte vorenthalten hat. Erst wenn der Auftraggeber die Schätzung substanziiert bestritten hat, obliegt es dem klagenden Architekten, seinen Sachvortrag zu den Berechnungsgrundlagen ggf. zu ergänzen. Das hat das OLG Celle zur Abrechnung eines Lph 8-Auftrags klargestellt. Wichtig — Über die Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 11.02.2026, Az. 14 U 172/24, Abruf-Nr. 253689) hinaus finden Sie zum Thema in der PBP-Datenbank die Sonderausgabe „Die Kostenberechnung und das optimale Planerhonorar: Praxisbeispiele, Checklisten, Arbeitshilfen“. Sie steht auf iww.de/pbp → Abruf-Nr. 50107929 bereit.
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