· Fachbeitrag · Altersversorgung
Fehlinvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer: Was können Betroffene tun?
von Christopher Kress, RA, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partmbb, Stuttgart
In den vergangenen Monaten haben Berichte über problematische US-Immobilieninvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) bei vielen Mitgliedern, insbesondere Architekten, für Verunsicherung gesorgt. Die zentrale Frage lautet: Muss ich als Versicherter jetzt aktiv werden? Und welche Handlungsoptionen gibt es? Dieser Beitrag zeigt auf, wann eine juristische Prüfung sinnvoll ist und in welchen Konstellationen sich weitergehende Maßnahmen anbieten.
Worum geht es konkret?
Als Geschäftsführungsorgan verwaltet die BVK die Kapitalanlagen mehrerer berufsständischer Versorgungseinrichtungen, darunter auch die Bayerische Architektenversorgung. In diesem Zusammenhang wurden Kapitalanlagen in US-Immobilien über Fonds- und Zielfondsstrukturen getätigt. Öffentlich thematisiert wurden insbesondere Projektentwicklungen und Immobilienvorhaben in US-Metropolen. Laut öffentlich zugänglichen Angaben belief sich das Eigenkapitalvolumen dieser Investitionen Ende 2023 auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Gleichzeitig wurde betont, dass dieser Anteil im Verhältnis zum gesamten Anlagevolumen der BVK begrenzt sei.
Unabhängig von der genauen Höhe des Verlusts ist Folgendes entscheidend: Bei langfristigen Versorgungssystemen kann die Kombination aus Wert- berichtigungen, verzögerten Rückflüssen, erhöhtem Finanzierungsbedarf einzelner Projekte und begleitenden Governance- oder Compliance-Fragen dazu führen, dass Mitglieder ein berechtigtes Interesse an Transparenz, Aufklärung und einer rechtlichen Einordnung haben.
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