Ärztliche und zahnärztliche Ausgaben zur Eintreibung von Zahlungen auf offene Patientenrechnungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar. Auch Gläubiger aus dem (zahn-)ärztlichen Bereich dürfen ein Inkasso-Institut einschalten, um offene Forderungen geltend zu machen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Kosten dürfen anschließend vom Patienten zurückverlangt werden (7. April 2015, Az. 57 S 107/14, Abruf-Nr. 144372 ).
Die Bertelsmann Stiftung hat mehr als 10.000 Zahnarztbewertungen analysiert. Das Ergebnis: Es gibt eine hohe Gesamtzufriedenheit, aber gleichzeitig wurden auch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Kostentransparenz und ...
Wer regelmäßig unser CME-Fortbildungsmodul für Zahnärzte nutzt, hat es schon bemerkt: Es gibt eine neue Optik und die Anwendung ist einfacher geworden! Auch das Fortbildungszertifikat, das Sie sich anschließend ...
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine - vergütungspflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt (Az. I ZR 14/14).
Bei der Planung von Zahnersatz ist vor allem im Frontzahnbereich die Ästhetik von größter Bedeutung. In Bezug auf die Form und Farbe des Zahnersatzes findet daher immer eine enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt, ...
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Eine Facebook-Bewertung, in der ein Zahnarzt als „größter Pfuscher, der mich jemals behandelt hat“ bezeichnet wird, ist beleidigend. Dagegen steht dem Bewerteten ein Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 28. April 2015 entschieden (Az. 32 C 1922/15 (41), Abruf-Nr. 144618 unter pa.iww.de ).