Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, mit einem Dentallabor einen Individualrabattvertrag für dentaltechnische - auch (teilweise) im Ausland hergestellte - Leistungen abzuschließen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25. November 2014 (Az. L 4 KR 244/10) entschieden.
Auch besondere medizinische Gründe für eine Versorgung mit Zahnersatz führen nicht dazu, dass Versicherte von ihrer Krankenkasse eine über den Festzuschuss hinausgehende Kostenerstattung oder gar die komplette ...
Wer sich viel mit der GOZ beschäftigen muss, kann zu Trainingszwecken eine vom IWW Institut entwickelte App nutzen. Der GOZ-Trainer verschafft den für die Abrechnung Verantwortlichen in den Zahnarztpraxen spielerisch ...
Arzt- und Zahnarztbewertungsportale im Internet werden immer beliebter. Zumeist gibt es von den Patienten viel Lob für ihren Zahnarzt. Die Zahl der extrem kritischen Bewerter, die sich mit Worten wie „Den kann man keinem weiterempfehlen“ oder „Kein guter Zahnarzt“ äußern, steigt aber leider stetig an. Zu Recht fragt sich der betroffene Zahnarzt dann, ob und wie er sich gegen die ungerechtfertigten Worte zur Wehr setzen kann.
Die alte Krankenversichertenkarte wird zum 1. Januar 2015 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Darauf haben sich die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte (KBV), der Zahnärzte (KZBV) und ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Offene Fragen zur ePA? AAZ löst aktuelle Praxisprobleme!
Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Ein neues Urteil des Amtsgerichts Celle (Az. 13 C 1449/135.2, Abruf-Nr. 143361 ) ist am 11. November 2014 zur Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit Einlagefüllungen und Kompositrestaurationen in Adhäsivtechnik, zur Abrechenbarkeit der subgingivalen Konkremententfernung bei PZR und zur Fälligkeit einer Rechnung ergangen.