München, 2. April 2014 - Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass die Verschlüsselung der Zahnarztnummer bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen nicht zulässig ist. Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen der AOK Bayern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Die KZVB hatte argumentiert, dass sie laut Bundesmantelvertrag den Krankenkassen bei der Übermittlung der Abrechnungsdaten die Identität des Zahnarztes nicht mitteilen muss. Zwei Jahrzehnte lang ...
Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ...
Viele Privat- und GKV-Patienten mit Zusatzversicherung erhalten von ihrer Privatversicherung eine PKV-Karte. Die Karte soll für einen schnelleren Ablauf in den Praxen und für eine Minimierung der Fehlerquote bei der ...
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die Abrechnung zuständig ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 27. Februar 2014 (Az. 5 U 101/13) entschieden, dass der Anspruch einer Patientin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer angeblich fehlerhaften ...
Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 18. Juni 2013 (Az. 1 O 230/12, Abruf-Nr. 140592 ) entschieden, dass die Honorarforderung eines implantologisch tätigen Zahnarztes überwiegend nicht berechtigt war.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich am 16. Januar 2014 auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatz-Leistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie gilt dieser Beschluss nicht. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt.