27.02.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Landgericht Detmold: Honorarforderung eines Zahnarztes war überwiegend nicht berechtigt
Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 18. Juni 2013 (Az. 1 O 230/12, Abruf-Nr. 140592 ) entschieden, dass die Honorarforderung eines implantologisch tätigen Zahnarztes überwiegend nicht berechtigt war. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen den Fall und die Konsequenzen daraus vor.
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