Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 27. Mai 2013 (Az. 1 A 2782/11, Abruf-Nr. 140032 unter pa.iww.de ) entschieden: „Wird gegen einen Beihilfebescheid Widerspruch nur in dem Umfang eingelegt, in welchem die mit dem Beihilfeantrag begehrte Erstattung über die festgesetzte Beihilfe hinausgeht, so darf im Widerspruchsverfahren der Entscheidungssatz des Bescheides – das heißt die Festsetzung der Beihilfe auf einen bestimmten Betrag – nicht zulasten des Beihilfeberechtigten geändert ...
Eine gesetzlich versicherte Patientin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer privatärztlich erbrachten CMD-Kieferorthopädie-Behandlung gegen ihre Krankenkasse. Dies hat das Sozialgericht (SG) Aachen mit ...
Entgegen vorheriger Verlautbarungen wird das neue BEL II – 2014 erst am 1. April 2014 in Kraft treten (siehe PA 12/2013, Seite 4 f.). Unter anderem fehlten noch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu beschließenden ...
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 24. September 2013 (Az. 4U 64/13, Abruf-Nr. 133958 unter pa.iww.de ) entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens, das mit Krankenkassen Selektivverträge über die besondere ambulante Versorgung mit zahnärztlichen Leistungen abgeschlossen hat, in doppelter Hinsicht irreführend war. Das beklagte Unternehmen hat mit den Krankenkassen und Krankenversicherern Selektivverträge für Leistungen außerhalb der Regelversorgung für GKV-Versicherte abgeschlossen. Sie arbeiteten ...
Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die ...
Bei der zahnärztlichen Behandlung von Minderjährigen bestehen einige Unsicherheiten – beim Abschluss des Behandlungsvertrags genauso wie bei den Fragen, an wen die Aufklärung überhaupt gerichtet werden muss und ...
Nach dem Amalgamverbot: So rechnen Sie jetzt richtig ab
Was bedeutet das seit 01.01.2025 gültige Amalgamverbot für die Abrechnung? Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, worauf Sie jetzt achten müssen! Holen Sie sich praktische Tipps zur Neuregelung der BEMA-Nr. 13 und erfahren Sie, wie Sie mögliche Umsatzlöcher stopfen.
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Eine Patientin hatte sich insgesamt drei für den 12., 22. und 27. November 2012 angesetzte Behandlungstermine bei einem Zahnarzt reservieren lassen. Den ersten Behandlungstermin hatte sie wegen einer persönlichen Verhinderung vorher abgesagt. Zu den beiden folgenden Terminen ist sie dann aber ohne Absage einfach nicht erschienen. Der Zahnarzt verlangte daraufhin von der Patientin wegen der nicht wahrgenommenen Behandlungstermine vergeblich einen Betrag von 600 Euro und verklagte sie schließlich auf Zahlung.