Im Hinblick auf die aus § 5 Abs. 2 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ resultierende Begründungspflicht wird vereinzelt empfohlen, für Honorarberechnungen innerhalb des Gebührenrahmens (2,3- bis 3,5-fach) eine Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ abzuschließen, weil dadurch die Begründungspflicht entfalle und keine Stellungnahme bzw. Rechtfertigung zur Honorierung erfolgen müsse. Ist das zu empfehlen?
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag ...
Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2011. Stoppen Sie den Fristablauf rechtzeitig vor diesem Termin durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10. Dezember 2014 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend ...
„Abstehende Kronenränder – eine Stufe zwischen den natürlichen Zähnen und der künstlichen Krone – entsprechen nicht dem zahnärztlichen Standard. Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen ...
Eine heute 24-jährige Patientin verlangte die Erstattung eines Eigenanteils in Höhe von 4.739 Euro für eine Eingliederung von Zahnersatz. Sie leidet an einer angeborenen doppelseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. 4 O 154/12, Abruf-Nr. 142620 ) einen Zahnarzt nach einer völlig missglückten Implantatbehandlung dazu verurteilt, seiner Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Er muss auch die Kosten für ein privates Gutachten (1.500 Euro) und alle materiellen Folgeschäden ersetzen.