Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes hat die Verhängung einer Geldbuße gegen einen Arzt wegen Verletzung seiner Berufspflichten bestätigt. Der Arzt habe hinsichtlich der Kostenübernahme von Leistungen eines privatärztlichen Notdienstes nicht ausreichend aufgeklärt (Beschluss vom 7.4.2014, Az. Lv 9/13, Abruf-Nr. 142573).
Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann ...
Eine gesetzlich versicherte Patientin litt an einer Allergie, unter anderem auf Quecksilber, so dass Amalgamfüllungen für sie nicht in Betracht kamen. Sie beantragte daher eine zahnärztliche Versorgung mit Einlagefüllungen (Goldinlays), die 3.100 Euro kosten sollten. Die Krankenkasse lehnte jedoch eine Kostenübernahme ab, weil Einlagefüllungen keine Vertragsleistung sind, und wollte nur die Kosten für Amalgamfüllungen (ca. 340 Euro) erstatten. Die Patientin klagte daraufhin vor den Sozialgerichten in allen ...
Gesetzlich Versicherte können beim Arztbesuch ihre „alte“ Krankenversicherungskarte nur noch bis Ende 2014 vorlegen. Wie das Online-Portal krankenkassen-direkt.de mitteilt, gilt ab 1. Januar 2015 nur noch die ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage eines Zahnarztes abgewiesen, der sich gegen herabsetzende Äußerungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber seinem Patienten zur Wehr gesetzt hatte.
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Das Amtgericht Charlottenburg hat am 8. Mai 2014 (Az. 205 C 13/12, Abruf-Nr. 142603 unter pa.iww.de ) entschieden, dass im konkreten Fall die Analogabrechnung der GOZ-Nr. 2120 für einen mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik gerechtfertigt war. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Bundeszahnärztekammer.