Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, mit einem Dentallabor einen Individualrabattvertrag für dentaltechnische - auch (teilweise) im Ausland hergestellte - Leistungen abzuschließen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25. November 2014 (Az. L 4 KR 244/10) entschieden.
Auch besondere medizinische Gründe für eine Versorgung mit Zahnersatz führen nicht dazu, dass Versicherte von ihrer Krankenkasse eine über den Festzuschuss hinausgehende Kostenerstattung oder gar die komplette ...
Arzt- und Zahnarztbewertungsportale im Internet werden immer beliebter. Zumeist gibt es von den Patienten viel Lob für ihren Zahnarzt. Die Zahl der extrem kritischen Bewerter, die sich mit Worten wie „Den kann man ...
Ein neues Urteil des Amtsgerichts Celle (Az. 13 C 1449/135.2, Abruf-Nr. 143361 ) ist am 11. November 2014 zur Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit Einlagefüllungen und Kompositrestaurationen in ...
Im Hinblick auf die aus § 5 Abs. 2 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ resultierende Begründungspflicht wird vereinzelt empfohlen, für Honorarberechnungen innerhalb des Gebührenrahmens (2,3- bis 3,5-fach) ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 5.September 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.