Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. 4 O 154/12, Abruf-Nr. 142620 ) einen Zahnarzt nach einer völlig missglückten Implantatbehandlung dazu verurteilt, seiner Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Er muss auch die Kosten für ein privates Gutachten (1.500 Euro) und alle materiellen Folgeschäden ersetzen.
Das OLG Düsseldorf hat die Unterlassungsklage eines Zahnarztes abgewiesen, der sich gegen herabsetzende Äußerungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber seinem Patienten gewehrt hatte.
„Eine kostenintensive Zahnbehandlung (Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch Eigenknochenzüchtung) muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere ...
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes hat die Verhängung einer Geldbuße gegen einen Arzt wegen Verletzung seiner Berufspflichten bestätigt. Der Arzt habe hinsichtlich der Kostenübernahme von Leistungen eines privatärztlichen Notdienstes nicht ausreichend aufgeklärt (Beschluss vom 7.4.2014, Az. Lv 9/13, Abruf-Nr. 142573).
Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Eine gesetzlich versicherte Patientin litt an einer Allergie, unter anderem auf Quecksilber, so dass Amalgamfüllungen für sie nicht in Betracht kamen. Sie beantragte daher eine zahnärztliche Versorgung mit Einlagefüllungen (Goldinlays), die 3.100 Euro kosten sollten. Die Krankenkasse lehnte jedoch eine Kostenübernahme ab, weil Einlagefüllungen keine Vertragsleistung sind, und wollte nur die Kosten für Amalgamfüllungen (ca. 340 Euro) erstatten. Die Patientin klagte daraufhin vor den Sozialgerichten in allen ...