Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen und hat er fortan keine Miete mehr bezahlt, liegt hierin eine grobe Vertragsverletzung. Ist der Vermieter hierdurch veranlasst worden, das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins an einen Dritten zu vermieten, ist der Mieter zur Zahlung der Differenzmiete verpflichtet.
Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Mieters nach Mietvertragsschluss so verschlechtern, dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlen werden kann, kann vom Vermieter verlangt werden, dass er für einen Teil der ...
Die neue App von „Mietrecht kompakt“ gibt Ihnen jetzt die Möglichkeit gezielt nach gängigen Problemen zu Schönheitsreparaturen zu recherchieren und nach 54 Schlagworten geordnet die Kernaussagen der wichtigsten ...
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht (AG München 7.6.13, AZ 411 C 4836/13).
Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn ...
Der Vermieter kann die im Mietvertrag enthaltene Erlaubnis, in der Mietwohnung Waschmaschine und Wäschetrockner zu betreiben, nicht einseitig durch Änderung der Hausordnung aufheben (LG Freiburg 10.12.13, 9 S 60/13).
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Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Miete, kann aus der maßgeblichen objektiven Empfängersicht nur so verstanden werden, dass damit dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird.