09.01.2015 · Fachbeitrag ·
In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Mietrecht kompakt“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
17.12.2014 · Fachbeitrag ·
Mietpreisbremse
Die Bundesregierung hat am 1.10.14 den Gesetzentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse beschlossen. Darin wird u.a. auch das Maklerrecht neu geregelt. Der folgende Beitrag zeigt, welche Fragen hier noch offen sind und ...
17.12.2014 · Fachbeitrag ·
Verwaltungskosten
1. Die Umlage von „Verwaltungskosten“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume ist weder überraschend i.S. von § 305 BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot ...
17.12.2014 · Fachbeitrag ·
Mietvertragsabschluss
Von einer Beweiserhebung darf grundsätzlich nicht bereits deswegen abgesehen werden, weil die beweisbelastete Partei keine schlüssige Erklärung dafür liefert, weswegen eine von ihr behauptete mündliche oder stillschweigende Vereinbarung keinen Eingang in den schriftlichen Vertrag gefunden hat. Denn der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung. Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen ...
17.12.2014 · Fachbeitrag ·
Mietmängel
1. Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist. 2. Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des § 242 BGB im Einzelfall nicht ...