Die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.8.15) hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.15 wie folgt erhöhen: U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,7 %); U2 (Mutterschaft) = 0,3 % (bisher 0,24 %).
Ein Steuerpflichtiger mit Gewinneinkünften ist auch dann verpflichtet, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim FA einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (im Streitfall 500 EUR) erzielt (FG ...
Die OFD Nordrhein-Westfalen (18.5.15, akt. Kurzinfo ESt 9/2014) hat sich zur 10-Tages-Fiktion des § 11 EStG bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geäußert und dabei u.a. klargestellt, dass sowohl die Fälligkeit als auch ...
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Broschüre „Wirtschaftliche Förderung – Hilfen für Investitionen und Innovationen“ neu aufgelegt.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2016 bei 5,2 % liegen. Dies ergibt sich aus einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24.6.15.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Nach § 37b EStG können Unternehmen die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer mit einem Steuersatz von pauschal 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. In seinem aktualisierten Anwendungsschreiben hat das BMF (19.5.15, IV C 6 - S 2297-b/14/10001, Abruf-Nr. 144552 ) nicht nur die neue BFH-Rechtsprechung eingearbeitet, sondern auch zu weiteren Fragen Stellung genommen. Wichtige Aspekte werden vorgestellt.