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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Bauabzugsteuer nach § 48 EStG

    Einbehalt künftig auch für Fotovoltaikanlagen

    | Nach der neuen auf Bund-Länderebene abgestimmten Rechtsauffassung ist die Installation einer Fotovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude eine Bauleistung i.S. des § 48 EStG. Auch die Aufstellung einer Freilandfotovoltaik anlage kann den Bauleistungsbegriff des § 48 EStG erfüllen. An der Sichtweise, dass Fotovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen nicht den Begriff des Bauw erks erfüllen, wird nicht mehr festgehalten ( Bayerisches Landesamt für Steuern 16.9.15, S 2272.1.1-3/8 St 32, Abruf-Nr. 145376 ). |

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