Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, erhält der Arbeitnehmer oftmals eine Abfindung, die steuerbegünstigt sein kann („Fünftelregelung“). Wenn die Abfindung jedoch auf zwei Jahre verteilt – also gesplittet – ausgezahlt wird, steht der Steuervorteil auf dem Spiel. Der praktische Fall zeigt, worauf in solchen Fällen zu achten ist.
Die neue myIWW-App 2.0 bietet Ihnen ein besseres Bedienkonzept und noch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie sich auf der Startseite Ihre Favoriten für den schnellen Zugriff zusammenstellen und ...
In der Sache Recht zu haben, verfahrensrechtlich aber zu scheitern, ist
ärgerlich. Daher sollte sich der steuerliche Berater stets auch mit den neuen Entwicklungen bei den Korrekturvorschriften der AO beschäftigen.
Wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige ...
Die OFD Niedersachsen (27.4.15, S 2221b - 1 - St 236, Abruf-Nr. 144778 ) hat zu einigen Zweifelsfragen im Bereich der Kinderbetreuungskosten Stellung genommen und damit das Schreiben des BMF (14.3.12, IV C 4 - S ...
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Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Anzuwenden ist in diesen Fällen der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Der BFH (29.4.14, VIII R 23/13) hält diese gesetzliche Regelung für verfassungskonform. Damit gibt sich der unterlegende Steuerpflichtige aber nicht zufrieden und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, die ...