04.08.2016 · Fachbeitrag ·
Einkünftequalifizierung
Zinsen auf Rentennachzahlungen gehören nicht zu den Leistungen i. S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Hierbei handelt es sich vielmehr um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Diese Entscheidung des BFH (9.6.15, VIII R 18/12) wendet die Finanzverwaltung nunmehr an (BMF 4.7.16, IV C 3 - S 2255/15/10001, Abruf-Nr. 187044 ).
04.08.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitszimmer
Bei einem Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben ...
04.08.2016 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese in der Buchführung einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet ...
02.08.2016 · Fachbeitrag ·
Pkw im gewillkürten Betriebsvermögen
Bei auch privat genutzten Pkw wird der Privatanteil regelmäßig anhand der Ein-Prozent-Regel ermittelt. Dieser einfachen Handhabung stehen aber häufig steuerliche Nachteile gegenüber. Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen, dass es sich durchaus lohnen kann, die Ein-Prozent-Regel z. B. dadurch zu vermeiden, dass der betriebliche Nutzungsumfang unter 50 % gehalten wird und darüber hinausgehende betriebliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug erfolgen.
01.08.2016 · Nachricht · Einkommensteuer
Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, ...
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13.07.2016 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Eine Einheitsbilanz ist unzulässig, wenn handels- und steuerrechtliche Vorschriften voneinander abweichen. In diesen Fällen bestehen nach § 60 Abs. 2 EStDV zwei Möglichkeiten: Entweder wird eine ...
12.07.2016 · Nachricht · Solidaritätszuschlag
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dies hat der BFH (Beschluss vom 15.6.16, II B 91/15) unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden. Dem steht nicht entgegen, dass das FG Niedersachsen (Beschluss vom 21.8.13, 7 K 143/08) das BVerfG erneut zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes angerufen hat.
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