Berufliche Weiterbildungen gehen nicht nur mit einer hohen zeitlichen Belastung einher. Die Kosten machen sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Der praktische Fall zeigt, welche Fortbildungskosten steuersparend abgesetzt werden können und verdeutlicht zudem, wie vorzugehen ist, wenn im Fortbildungsjahr keine Einkünfte erzielt wurden.
Nach Ansicht des FG Niedersachsen (30.11.16, 9 K 130/16, Abruf-Nr. 191299 ) ist der Betrieb des Entleihers auch seit dem ab 2014 geltenden Reisekostenrecht keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers.
Wird ein Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ...
Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des BFH ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen (BFH 28.11.16, GrS 1/15). Nachfolgend lesen Sie einen Auszug aus der Pressemitteilung des BFH vom 7.2.17.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihr umfangreiches Schreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten aus 2004 überarbeitet. Einige neue Vorgaben beim ...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues Informationsportal für Arbeitgeber zur Sozialversicherung aufgebaut ( www.informationsportal.de ). Das Portal richtet sich vor allem an diejenigen, die ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden (§ 33 GrStG) – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % ...