02.02.2026 · Nachricht · Steuerfreie Sanierungserträge
Besonderheiten der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft
Erträge aus einem Schuldenerlass zum Zwecke der Sanierung können steuerfrei sein. Der BFH (21.8.25, IV R 23/23, Abruf-Nr. 251130 ) hat nun klargestellt, dass die einzelnen Tatbestandsmerkmale bei einer Mitunternehmerschaft, auch wenn der Schuldenerlass Sonderbetriebsvermögen betrifft, bezogen auf die Gesellschaft vorliegen müssen.
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