· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Werbungskostenabzug nach Mieterauszug und späterer Selbstnutzung
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Steht eine bislang vermietete Wohnung nach dem Auszug des Mieters leer, sind danach anfallende Aufwendungen (z. B. Renovierungs- und Instandsetzungskosten) grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, sofern die Wohnung im Anschluss – selbst bei längerem Leerstand – wieder vermietet wird. Doch wie sieht es aus, wenn es trotz geplanter Vermietung letztlich zur Eigennutzung durch den Eigentümer kommt? Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Werbungskostenabzug dennoch möglich ist.
1. Vorbemerkungen
Ändert der Eigentümer nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen seine Absicht (Weitervermietung) und nutzt die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, wird das FA regelmäßig davon ausgehen, dass eine Selbstnutzung von Anfang an geplant war, sodass ein Werbungskostenabzug nach Auszug des Mieters nicht mehr in Betracht kommt.
Um hier dennoch den Instandsetzungsaufwand (zumindest teilweise) noch absetzen zu können, ist es nun Sache des Steuerpflichtigen, das FA davon zu überzeugen, dass zunächst sehr wohl noch die Absicht bestanden hat, die Wohnung wieder zu vermieten und der Entschluss, sie selbst zu nutzen, erst später gefasst worden ist. Dies soll anhand des nachstehenden Falls aus der Besteuerungspraxis erläutert werden.
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