· Fachbeitrag · Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch
Übertragung von aktiven Betrieben: Übergangsregelung des BMF beachten
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Die Frage, ob eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG in Betracht kommt, wenn ein Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen wird, hat der BFH (29.1.25, X R 35/19) kürzlich beantwortet. Die Finanzverwaltung sah sich hierdurch nun veranlasst, eine Übergangsregelung zu schaffen (BMF 28.10.25, IV C 6 - S 2240/00044/019/033, Abruf-Nr. 251485 ).
1. Verpachtete Gewerbebetriebe
Wird ein verpachteter Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, kommt § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 EStG nicht zur Anwendung, weil es an der Einstellung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch den Übertragenden fehlt. Der Übertragende verpachtet wegen des vorbehaltenen Nießbrauchs weiterhin selbst.
Die Folge ist, dass der Übertragende (Vorbehaltsnießbraucher) die bisher betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen entnimmt, aber weiterhin gewerbliche Verpachtungseinkünfte erzielt. Beim ihm liegt keine steuerbegünstigte (Zwangs-)Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor, sondern er entnimmt die übertragenen Wirtschaftsgüter. Diese Entnahmen sind mit dem Teilwert zu bewerten (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
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