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  • 02.02.2026 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze

    | Bei einer doppelten Haushaltsführung sind die Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung (1.000 EUR-Grenze) als Werbungskosten abzugsfähig. Damit hat der BFH (20.11.25, VI R 4/23, Abruf-Nr. 251964 ; PM Nr. 1/26 vom 8.1.26) der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung (BMF 25.11.20, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006, Rz. 108) ausdrücklich widersprochen. |