Viele Krankenkassen werben mit Bonus- und Prämienprogrammen. Hiermit wollen sie ihre Versicherten für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie sportlichen Aktivitäten (Mitgliedschaft im Fitnessstudio etc.) belohnen. Der DStV hat jüngst darauf hingewiesen, dass diese Bonuszahlungen einkommensteuerpflichtig sind und in der Steuererklärung von den als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen werden müssen.
Der BFH (27.8.14, VIII R 6/12) hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann ...
Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (7.10.14, 6 K 6147/12) sind Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude nicht als Werbungskosten bei den ...
Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (BFH 12.11.14, X R 4/13; gegen BMF 20.11.13, IV C 6 - S 2139-b/07/10002, Rz 6).
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen und KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) bereitet in der Praxis oftmals Probleme. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass bei Fotovoltaikanlagen zwischen ...
Selbstständige Ärzte werden grundsätzlich auch dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie die ...
Immobilieninvestments: So gestalten Sie jetzt optimal
Abschreibungspotenziale von bis zu 38 % auf der einen Seite – kompletter Verlust der Förderung auf der anderen Seite: Die steueroptimale Gestaltung von Immobilieninvestitionen ist ein Balanceakt. Die Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung zeigt, wie Sie hier optimal agieren.
Neu! Der AStW-Podcast – Ihr 10-Minuten-Praxis-Update
Zwei Praktiker im Dialog. Aktuelle Nachrichten und Urteile. Praxistipps und exklusive Insights, in nur 10 Minuten direkt aufs Ohr: Das ist das Konzept des neuen Podcast von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Perfekt für alle, die in kurzer Zeit topinformiert sein wollen!
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Die Steuervergünstigungen nach §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind zwar grundsätzlich zulässig, der Verschonungsumfang ist jedoch unverhältnismäßig. Zu diesem Schluss kam das BVerfG (17.12.14, 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) und hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.16 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen.