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  • 03.12.2015 · Fachbeitrag · BMF-Schreiben

    Dienstreise-Kaskoversicherung mindert Kilometerpauschale nicht

    | Nutzt ein Arbeitnehmer seinen privaten Pkw für Fahrten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit, kann er 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten geltend machen oder sich den Betrag vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Schließt der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für dieses Fahrzeug ab, wird die Kilometerpauschale selbst dann nicht gemindert, wenn der Arbeitnehmer keine Vollkaskoversicherung für seinen Pkw hat (BMF 9.9.15, IV C 5 - S 2353/11/10003, Abruf-Nr. 145359 ). |

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