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  • 03.12.2015 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen nicht abzugsfähig

    | Nach einer Entscheidung des FG Hamburg ( 21.5.15, 2 K 197/14, NZB BFH IX B 85/15, Abruf-Nr. 145268 ) sind wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen für Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung . |

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