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  • 03.12.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Antrag auf Ist-Besteuerung kann konkludent gestellt werden

    | Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden. Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Dies kann sich aus einer eingereichten Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ergeben (BFH 18.8.15, V R 47/14, Abruf-Nr. 180566 ). |

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