Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Unfallversicherung

    Verhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

    | Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
    Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 146 | ID 45431397

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents