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  • 07.09.2018 · Nachricht · Arbeitslosengeld

    Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung und Arbeitslosengeld

    | Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengelds als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Das hat das BSG entschieden. |

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