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  • 07.09.2018 · Nachricht · Arbeitslosengeld

    Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung und Arbeitslosengeld

    Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengelds als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Das hat das BSG entschieden.