Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht setzt voraus, dass jemand eine berufsspezifische Tätigkeit ausübt. Übt er eine berufsfremde Tätigkeit aus, scheidet eine Befreiung aus. Das hat das SG Stuttgart im Fall eines Architekten entschieden.
Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur) im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. So entschied das SG ...
Die 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte soll nach dem Willen der Großen Koalition auch über den 31.12.2018 gelten. Es soll nicht zum 01.01.2019 zur 50-Tage-Regelung zurückgekehrt werden.
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten attestieren Entsendebescheinigungen (E 101/A1) den Verbleib in der heimatlichen Sozialversicherung. Der EuGH hat entschieden, dass Entsendebescheinigungen auch bindend sind, wenn sie rückwirkend oder zu Unrecht ausgestellt wurden. Gleichzeitig hat der EuGH das sog. Ablöseverbot konkretisiert.
Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn Elternpaare im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 500.000 Euro nach § 2 Abs. 5 EStG haben (sog.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie nach einem langen Berufsleben vorzeitig die gesetzliche Altersrente beantragen sollen. Vorzeitig bedeutet, dass sie nicht über 45 Beitragsjahre verfügen und daher bei ihrer Altersrente Abschläge in Kauf nehmen müssten. Diese Rentenabschläge kann der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer steuer- und beitragsmindernd ausgleichen. Wie das geht, erläutert LGP in einer Beitragsserie. Im ersten Teil erfahren Sie, wie sich der Beitrag zum Ausgleich ...