02.11.2018 · Nachricht · Arbeitslosengeld
Vergütung während Freistellung relevant für Arbeitslosengeld
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengelds als Arbeitsentgelt einzubeziehen.
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