Für Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, wurden zum 01.01.2020 die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung angehoben. Erfahren Sie nachfolgend, wie hoch die Verdienstgrenzen seit dem ...
Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer angestellten Zahnärztin entschieden. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr eine Grundvergütung von 3.500 Euro pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen 140 Euro und 2.300 Euro pro Monat schwankten.
Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten zahlt, hat den Beitragssatz für 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt.
Die Insolvenzgeldumlage beträgt zum 01.01.2020 weiter 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 vor. Die Insolvenzgeldumlage wurde zuletzt ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.