Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen auf dem Weg zum Kindergarten, wenn Eltern ins Homeoffice zurückkehren wollen. Das hat das BSG entschieden und damit eine Entscheidung des SG Niedersachsen bestätigt.
Viele Unternehmen beschäftigen Schüler oder Studenten in den Ferien. Durch den befristeten Einsatz lassen sich urlaubsbedingte Personalengpässe vermeiden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgleichen. Alles Wissenswerte ...
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte sind nach der neuen BAG-Rechtsprechung proportional zur vereinbarten Arbeitszeit zu zahlen. In der Sozialversicherung sind sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit 01.01.2020 lohnsteuerfrei sein, nicht dagegen beitragsfrei in der Sozialversicherung, so die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung.
Auch Zahlungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers lösen Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus. Das haben die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung am 20.11.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Betriebsrentner müssen seitdem weniger Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen (LGP 1/2020, Seite 3).