Wer für eine Nachbarin Sägearbeiten ausführt und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Thüringen entschieden. Es liegt kein Arbeitsunfall vor. Denn die unfallbringende Verrichtung ist nicht wie von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gefordert arbeitnehmerähnlich erbracht (LSG Thüringen, Urteil vom 05.09.2019, Az. L 1 U 165/18, Abruf-Nr. 212496 ).
Kapitalzahlungen an im Ruhestand befindliche Seelotsen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtige Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V).
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz (Abruf-Nr. 212165 ) freigemacht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. LGP stellt die drei zentralen ...
Das LSG Baden-Württemberg hat sich in zwei Urteilen mit der Selbstständigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH befasst. Folgende Aussagen sind für die Praxis wichtig:
Ein Leser fragt: Ab 01.03.2020 ist geplant, für ca. zwölf Stunden/Monat eine Putzfrau zu beschäftigen. Pauschaler Monatslohn hierfür 120 Euro. Die Frau ist 73 Jahre alt und in Rente. Sollte sie auf die ...
Der Teilnehmer einer Floßfahrt, der in einer unvorhergesehenen Situation beim Anlegen aus eigenem Entschluss Hilfe leistet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Erfurt ...
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Kein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Das hat das SG Osnabrück entschieden. Nach seiner Sicht haben für den längeren Weg keine Gründe vorgelegen, die es rechtfertigen, diesen unter den Schutz der Wegeunfallversicherung zu stellen (SG Osnabrück, Urteil vom 01.08.2019, Az. S 19 U 251/17, Abruf-Nr. 211925 , nicht rechtskräftig).