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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Besteht für Feiertage ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

    | In der Praxis stellt sich folgende Frage: Besteht für Feiertage ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld? |

     

    Antwort | Grundsätzlich ist der Feiertag nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zu vergüten, es sei denn, in dem Betrieb wird üblicherweise an Feiertagen gearbeitet. Dann kommt das Kurzarbeitergeld ins Spiel:

    • Grundsatz: Arbeitszeit an einem Feiertag auch während angezeigter und durchgeführter Kurzarbeit gilt gemäß § 2 Abs. 2 EFZG als aufgrund des Feiertags ausgefallen. Daher besteht an diesem Tag vorrangig ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wird aufgrund einer tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelung das Arbeitsentgelt für den Feiertag in Höhe des Kurzarbeitergelds gezahlt, erstattet dieses Entgelt nicht die Agentur für Arbeit. In diesem Fall muss bei Beantragung des Kurzarbeitergelds in der Kug-Abrechnungsliste für den Feiertag beim Soll- und Ist-Entgelt das Arbeitsentgelt in voller Höhe berücksichtigt werden.

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