Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Die folgende Checkliste von A bis Z zeigt Ihnen, worauf Sie seit dem 01.01.2025 bei der Ermittlung der Lohnsteuer und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge achten müssen.
Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2025 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2025 gelten.
Im Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung reformiert und die Geringfügigkeitsgrenze an den jeweils geltenden Mindestlohn bei einer Arbeitszeit von durchschnittlich zehn ...
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Das gilt auch während der Covid-19-Pandemie, so das LSG Nordrhein-Westfalen.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Maßstäbe zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Hörfunkreportern präzisiert und dabei eine differenzierte Sicht eingenommen.
Ist Voraussetzung für einen Anspruch auf rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs. 4b S. 1 SGB VI, dass in dem Zeitraum, für den die rückwirkende Befreiung verlangt wird, ein Bezug ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die mit einem früheren Bescheid ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als „Rechtsanwältin“ umfasst nicht die später bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübte Beschäftigung, so das BSG.