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  • 25.04.2025 · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    Großes Essen im Dezember, Rechnung im Januar und Buchung erst im März: Darf man im März pauschalieren?

    | Ein Leser fragt: Ein großes Essen fand im Betrieb im Dezember statt, die Rechnung dazu kam im Januar, landete aber erst Anfang März bei der Buchhaltung zum Buchen. Die Löhne für Februar waren da schon erstellt. Kann noch rückwirkend pauschaliert werden? Wenn ja, was heißt das für die Sozialversicherung? |

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