25.04.2025 · Nachricht · Betriebsveranstaltung
Großes Essen im Dezember, Rechnung im Januar und Buchung erst im März: Darf man im März pauschalieren?
| Ein Leser fragt: Ein großes Essen fand im Betrieb im Dezember statt, die Rechnung dazu kam im Januar, landete aber erst Anfang März bei der Buchhaltung zum Buchen. Die Löhne für Februar waren da schon erstellt. Kann noch rückwirkend pauschaliert werden? Wenn ja, was heißt das für die Sozialversicherung? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig