15.05.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
LSG Hessen stuft Rallye-Fahrer einer Autofirma als abhängig beschäftigt ein
| Vereinbart eine Firma, die Fahrzeuge vertreibt und an Motorsportwettbewerben teilnimmt, mit Rennsportfahrern Exklusivität, macht ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben und kontrolliert diese, zahlt eine feste Vergütung und legt den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen fest, dann sind die Fahrer abhängig beschäftigt, so das LSG Hessen. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht. |
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