Bei der Sozialversicherungsprüfung stoßen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer wieder auf dieselben Fehler. Oft fehlen beispielsweise in den geprüften Unternehmen die Nachweise bei den Lohn- und Beitragsunterlagen, mit denen eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit belegt werden kann. Daraus haben sich bestimmte Schwerpunkte in der Sozialversicherungsprüfung herauskristallisiert.
Soll die Tochter die väterliche GmbH übernehmen und erhält sie deshalb sukzessive erst 30, dann 49 und am Ende 51 Prozent der GmbH-Anteile, übt sie als Geschäftsführerin der GmbH erst mit der Übertragung der ...
Ein Arbeitnehmer, der vor deren Ablauf eine betriebliche Direktversicherung an einen Dritten verkauft, schuldet der Krankenversicherung keinen Beitrag aus dem später an den Dritten ausgezahlten Kapitalbetrag. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
Die Arbeitslosengeld-Sperrzeit von zwölf Wochen wegen Arbeitsaufgabe gilt nach Ansicht des LSG Hessen auch dann, wenn mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags eine höhere Abfindung verbunden ist, als bei einer ...
Versicherte fallen nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich auf einem Betriebsweg - abgelenkt durch eine Unterhaltung - auf einen Weg begeben, der in entgegengesetzter Richtung zum ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit verhängen, wenn eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung abschließt, um einer drohenden Arbeitgeberkündigung wegen ersatzlosen Wegfalls ihres Arbeitsplatzes zuvorzukommen. Das hat das BSG entschieden (BSG, Urteil vom 2.5.2012, Az. B 11 AL 6/11 R; Abruf-Nr. 121533 ).