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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Abhängige Beschäftigung eines Shop-in-Shop-Verkäufers

    | Ein Shop-in-Shop-Verkäufer ist nach Ansicht des SG Stuttgart abhängig beschäftigt und nicht selbstständig, wenn er pauschal vergütet wird, kein Gewerbe angemeldet hat und auch kein unternehmerisches Risiko trägt. |

     

    Im Urteilsfall wurde der Shop-in-Shop-Verkäufer auf selbstständiger Basis für ein Unternehmen tätig, das Hersteller beim Verkauf ihrer Produkte im Einzelhandel unterstützt. Für das SG Stuttgart war nach dem Gesamtbild der Tätigkeit klar, dass der Verkäufer abhängig beschäftigt ist. Unerheblich war für das Gericht, dass der Verkäufer seine Arbeit nicht in der Betriebsstätte des Unternehmens, sondern in einem Baumarkt verrichtet habe; das folge aus den Besonderheiten der konkreten Tätigkeit. Folgende Punkte sprachen für eine abhängige Beschäftigung (SG Stuttgart, Urteil vom 7.3.2012, Az. S 4 R 6197/09; Abruf-Nr. 122733):

    • Kein großer Gestaltungsspielraum bei Arbeitszeit und Arbeitsort

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