· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig
| Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug sind nach Ansicht des LSG Bayern abhängig beschäftigt und nicht selbstständig. Deshalb ist eine Spedition, für die der Lkw-Fahrer fährt, Arbeitgeber und muss Sozialversicherungsbeiträge entrichten. |
Für eine abhängige Beschäftigung sprechen laut LSG folgende Gründe:
- Die Spedition hat das wesentliche Arbeitsmittel gestellt, nämlich den Lkw.
 
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