Versicherte fallen nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich auf einem Betriebsweg - abgelenkt durch eine Unterhaltung - auf einen Weg begeben, der in entgegengesetzter Richtung zum Betriebsziel liegt. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Falle zweier Kläger entschieden, die während der Überführung eines Betriebsfahrzeuges einen Verkehrsunfall erlitten.|
Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit verhängen, wenn eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung abschließt, um einer drohenden Arbeitgeberkündigung wegen ...
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen des-halb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre zur Künstlersozialversicherung herausgegeben. Die Broschüre ist ein wichtiger Ratgeber für Versicherte, Verwerter und Interessierte.
Die aktuellen Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz finden Sie in lgp.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik „Arbeitshilfen und Checklisten“ unter dem Stichwort „Lohnabrechnung“.
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Das SG Mainz hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma aus Worms Sozialversicherungsabgaben in Höhe von zirka 1,4 Mio. Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen muss. Diese waren auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden.