Ab dem 1.1.25 müssen Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 EUR gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Ab dem 1.1.28 müssen dann Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen versenden. Eine frühzeitige Umstellung auf die E-Rechnung bietet Steuerkanzleien die Chance, ihre Digitalisierung voranzutreiben und Produktivitätsreserven zu heben.
In dieser Folge ist Dr. Katrin Dorn zu Gast, die als Partnerin bei Möhrle Happ Luther in Hamburg tätig ist – jedoch in München wohnt. Wir sprechen darüber, was gute Steuerberatung auch abseits des Fachlichen ...
Zu Gast ist Dr. Martin Heyes, ein Partner und Steuerberater bei KBHT. Dr. Heyes teilt seine bemerkenswerte Reise in der Steuerberatungsbranche von seinen Anfängen bis hin zur Schlüsselrolle, die er heute bei KBHT ...
Der Steuerberater muss den Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 S. 4 EStG aufklären, auch wenn diese vom FA eigenmächtig und ohne den Antrag gewährt wurde (LG Lübeck 11.1.24,15 O 72/23).
In Folge 16 des Steuerpodcasts ist Prof. Florian Haase zu Gast, der bei Rödl & Partner in Hamburg als Head of International Tax mit seinem Team für alle Fragen des internationalen Steuerrechts verantwortlich ist.
Zu Gast ist Carina Bauhaus, die nach ihrer Ausbildung im Bundeszentralamt für Steuern und einem ambitionierten Studium ihrer eigene Steuerberatungsgesellschaft gegründet hat. Sie teilt wertvolle Einblicke in ihren Weg ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X. Senats zieht diese Auffassung aber in Zweifel, weil es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen soll (BFH 17.4.24, X ZB 68/23, X ZB 69/23).