Steuerberater können für die KMU sicherzustellen, dass die zu implementierenden Lösungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. bei der Auswahl geeigneter Software-Lösungen beraten und bei der Anpassung interner Prozesse unterstützen. Durch ihre Expertise tragen sie dazu bei, dass die Umstellung auf E-Rechnungen als Chance zur Prozessoptimierung und Kosteneinsparung genutzt wird. Gerade für KMU, die oft über begrenzte interne Ressourcen verfügen, ist diese fachkundige Unterstützung wertvoll, um den ...
Werner Hoffmann, der heutige Gast bei Irgendwas mit Steuern, ist Experte für die Versteuerung von Kryptowährungen. Wie kommt man nach dem Einstieg in der Finanzbehörde dazu, eine solche Laufbahn einzuschlagen? Wie ...
In dieser Episode des Steuermannschaft Podcasts ist Sandra Weigert von der WEIGERT + KUNDE Unternehmensberatung GmbH zu Gast. Sie teilt ihre Expertise im Bereich Benchmarking und Nachfolgeberatung für Steuerberater mit ...
Um einen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen, ist ein tatsächlicher Missbrauch der Daten nicht notwendig. Es reicht die zu begründende Befürchtung, dass die Daten in die Hände Dritter gelangt sein könnten, wobei die negativen Folgen nachgewiesen werden müssen (EuGH 20.6.24, C-590/22 PS). Hingegen reicht ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO ohne nachgewiesenen immateriellen Schaden allein nicht (EuGH 4.5.23, C-300/21).
In Folge 18 von Irgendwas mit Steuern ist Prof. Dr. Christoph Schmidt zu Gast, der seine Karriere zunächst in der Finanzverwaltung begann, um sich anschließend seiner juristischen Promotion zu widmen.
Das FA Niedersachsen (24.4.24, 13 K 114/23 und 13 K 115/23) hat entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Klagen auch dann gilt, wenn die Klage über das beklagte FA erhoben wird.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
In dieser Episode des Steuermannschaft Podcasts ist Janos Diller zu Gast, ein Experte mit umfassender Erfahrung in der Verlagsbranche. Beim IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH ist er aktuell verantwortlich für digitale Produkte, insbesondere für digitale Stellenmärkte. Dillers Report bietet wertvolle Perspektiven auf die digitale Transformation und das Personalmanagement in der Steuerberatung.