Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz „Partnerschaft“ oder „und Partner“ zu verwenden. Dies ergibt sich aus der neuen Fassung des § 2 Abs. 1 PartGG, die den bisherigen Zwang zur Nennung eines Partnernamens aufhebt.
Das LSG Bayern (19.6.24, L 16 BA 72/22) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin, die ab dem 1.4.18 als vermeintlich freiberufliche Mitarbeiterin in einer Steuerberatungskanzlei tätig war, als abhängig Beschäftigte ...
In der heutigen Ausgabe von „Irgendwas mit Steuern“ haben wir das Vergnügen, mit Prof. Dr. Falko Tappen zu sprechen, einem angesehenen Experten für betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Prof. Tappen teilt spannende ...
In der aktuellen Podcast-Episode begrüßen wir Christian Friese von der ETL-Gruppe, einem führenden Unternehmen im Bereich Steuerberatung in Deutschland. Er spricht über die Ursprünge der ETL-Gruppe, die 1971 von Willi Hoffmann gegründet wurde, und deren evolutionäre Entwicklung zu einem Marktführer mit über 800 Büros deutschlandweit und Präsenz in rund 50 Ländern. Christian betont das einzigartige Geschäftsmodell der Gruppe, das auf einer umfassenden Beteiligung und unternehmerischer Freiheit der ...
Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das ...
Herzlich willkommen zur ersten Episode von IMS Live vom IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf! Wir sprechen mit Joachim Blum, der Partner bei Laufenberg Michels in Köln ist. Joachim stellt sich den Fragen ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Der DStV hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen und zum weiteren Prozedere haben wir aktuell aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten.