Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a. mit der Abgabe der Steuererklärung nachträglich beantragt werden. Das FA geht davon aus, dass die Pauschale steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es auch gegenteilige Meinungen, sodass sich jetzt das FG Münster (14 K 1425/2) und das FG Mecklenburg-Vorpommern (3 K 231/23) mit der Frage auseinandersetzen müssen.
Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den BFH erfordert unter anderem die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen ...
Der Steuerberater kann sich nicht darauf berufen, dass es ihm (absolut) unmöglich gewesen wäre, das beSt zu nutzen. So hätte er – was offensichtlich unterblieben ist – sich um Teilnahme am „fast ...
In dieser Folge des Steuerrechtspodcasts berichtet Lara Krewinkel von ihrer Tätigkeit beim Film und anschließendem Werdegang über ein BWL-Studium zur Marketingmanagerin einer vielseitigen Steuer-Kanzlei. Warum ist der Beruf des Steuerberaters aus ihrer Sicht unterschätzt? Wie kann man ihn wieder attraktiver gestalten? Wie profitiert man von der Teilnahme an einem Verbund von Steuerkanzleien? Welche Lebenssachverhalte bereiten ihr und ihren Kolleg:innen besonders viel Freude? Antworten auf diese Fragen sowie ...
Das BSG (20.7.23, B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R) hat den Einsatz von Ein-Personen-Gesellschaften als Auftragnehmer in mehreren neuen Entscheidungen untersagt. Wenn der Auftragnehmer zur Erbringung ...
Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten.
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Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich bis zum 1.1.24 im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Die Registrierung ist unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Rechtsgrundlage der Verpflichtung ist § 45 Abs. 1 S. 2 GwG.