14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag nämlich erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben. Das hat der BFH aktuell entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist (BFH 28.8.12, VII R 71/11, Abruf-Nr. 123525 ).
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
In der Insolvenz besteht für das FA oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung zu realisieren, wenn es seine Forderungen gegen ...
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Abgabenordnung
Einer Finanzbehörde gilt nur der Inhalt der Akten als bekannt, die in der zuständigen Dienststelle für den veranlagten Steuerpflichtigen geführt werden. Daher gelten Tatsachen, die sich aus den Akten anderer ...
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Schutz für Berufsgeheimnisträger
Angesichts der erheblichen Eingriffsintensität ist die Durchsuchung von Kanzleiräumen im berufsgerichtlichen Verfahren nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (Anwaltsgerichtshof (AGH) Rostock 20.9.12, AGH 5/12 (I/3), Abruf-Nr. 123709 ).
13.12.2012 · Fachbeitrag ·
Kanzleientwicklung
In Gesprächen mit Mandanten sprechen Steuerberater auf Basis der aktuellen Zahlen auch immer wieder über Zukunftsplanung und -gestaltung für das Mandanten-Unternehmen. Dann werden Fragen der Marktentwicklung ...
05.12.2012 · Nachricht · SGB VIII
Eltern eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes können den Kostenbeitrag für die Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
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05.12.2012 · Nachricht · § 175 AO
Ein Antrag auf Realsplittung nach bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid stellt bei zuvor vorliegender Zustimmung des Ehegatten kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO dar. In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, der Antrag sei ein rückwirkendes Ereignis. Dagegen existiert der Einwand, dass die entscheidende nachträgliche Umgestaltung des Sachverhalts nicht der Antrag, sondern die Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist, die erst nachträglich erteilt wird. Dieser Auffassung ...
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