Wird der Einkommensteuerbescheid des Beteiligten einer Kapitalgesellschaft aufgrund der geänderten Erfassung der vGA im Körperschaftsteuerbescheid berichtigt, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen aus § 236 AO, so der BFH. Das Gericht verweist auf die Vorschrift, wonach erstattend nur zu verzinsen ist, wenn durch Gerichtsentscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt wird oder ein bestandskräftiger Bescheid zur Herabsetzung der Steuer in einem Folgebescheid führt (BFH 18.9.12, VIII R 9/09,
Abruf-Nr.
Die Finanzverwaltung wendete im Fall eines angestellten Geschäftsführers, dem eine private Nutzung des Kfz untersagt war, dennoch die Ein-Prozent-Regelung an. Das Verfahren ist nun beim BFH (VI R 42/12) anhängig.
Eine nicht wirksam unterzeichnete Steuererklärung beendet die Anlaufhemmung von Fristen nicht. Dies hat der BFH in einem aktuellen Beschluss klargestellt (BFH, Beschluss vom 9.7.2012, I B 11/12, Abruf-Nr. 123501).
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.13 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.13 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Die Steuererklärungen sind gemäß § 149 Abs. 2 AO bis zum 31.5.2013 abzugeben. Bei Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt die verlängerte Frist bis zum 31.12.2013 und für Land- und Forstwirte mit abweichendem ...
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Klageerhebung bei FG per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist zwar nicht formgerecht. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch möglich. Mit Urteil vom 7.12.12 hat sich das FG Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigen müssen, ob, bzw. wie der Mangel einer per E-Mail – jedoch ohne die erforderliche elektronische Signatur – erhobenen Klage beseitigt werden kann (FG Rheinland-Pfalz 7.12.12, 6 K 1736/10).