Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, ist das zuzustellende Dokument in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das Schriftstück in die Hand bekommt.
Durch die Vollverzinsung nach § 233a AO sollen Liquiditätsvorteile ausgeglichen werden, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass eines Steuerbescheides ergangen sind. Es kommt dabei nicht ...
Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht, so der BGH in einer aktuellen ...
Wird ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, vergisst der Zusteller aber, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, ist die Zustellung erst an dem Tag wirksam ausgeführt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommen hat. Dies entschied der Große Senat des BFH mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 6.5.14 GrS 2/13.
Nach § 36 EStG wird die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer angerechnet, soweit sie auf bei der Veranlagung erfasste Einkünfte entfällt. Keine Steueranrechnung ist geboten, soweit die vorab mit Steuern ...
Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer auf maximal 1.250 EUR oder der Nichtansatz der Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz in der eigenen Wohnung kommt ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn ...
Ob Betriebsveranstaltung, Erholungsbeihilfe oder Fahrtkostenzuschuss: Die neue Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, wie Ihre Mandanten Lohnsteuerpauschalierungen rechtssicher nutzen und so die Steuerlast optimieren. Mit vielen Fallbeispielen zur direkten Umsetzung!
So setzen Mandanten die neuen Vorgaben im ESG-Reporting um
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Macht der Steuerpflichtige im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung versehentlich keine Angaben zu Kindern und fügt er der Erklärung auch keine Anlage Kind bei, liegt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Hamburg keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO vor. Dies gilt auch dann, wenn Erklärungen in den Vorjahren zutreffende Angaben zu Nachkömmlingen enthalten haben, so das FG Hamburg in einem aktuellen Urteil (FG Hamburg 25.10.13, 5 K 120/11, n.v. , astw.iww.de Abruf-Nr. 141710).