16.02.2016 · Fachbeitrag ·
Kanzleistrategie
Der Lohn gilt als Stiefkind der Steuerberatung. Häufig sei er gar nicht mehr kostendeckend anzubieten – zu kompliziert die Spezialfälle – klagen Kanzleichefs und betrachten den Lohn vielfach nur noch als Serviceleistung. Das ist er tatsächlich. Doch wer ihm ein wenig mehr Aufmerksamkeit schenkt, schafft sich ein wichtiges Geschäftsfeld, wie ein Beispiel aus Berlin zeigt.
16.02.2016 · Fachbeitrag ·
Nachfolgeregelung
Inhaber übergibt an jungen Kollegen: Nach dieser einfachen Formel funktioniert es im Bereich der Kanzleinachfolge schon längst nicht mehr. Der Kanzleimarkt verändert sich gerade strukturell. So sinkt zurzeit sowohl ...
14.02.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Berufstätige verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz.
Deshalb sollte das Arbeitsumfeld so gestaltet sein, dass es dem Erhalt der Gesundheit förderlich ist. So erklärt sich die Gesundheitsförderung ...
10.02.2016 · Nachricht · Berufsrecht
Eine Finanzbehörde kann dann, wenn entscheidungserhebliche Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung gezielt während des laufenden Verfahrens nach dem Einscannen vernichtet werden, ihre Ansprüche gerade nicht mehr auf eben diese entscheidungserheblichen Originalunterlagen stützen, sofern der Steuerpflichtige deren Echtheit bestreitet (FG Münster, 24.11.15, 14 K 1542/15.
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10.02.2016 · Nachricht · Berufsrecht
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht darüber belehrt, dass der Rechtsbehelf auch im Wege der elektronischen Kommunikation (vgl. § 55a VwGO) eingelegt werden kann, ist unrichtig und setzt die Jahresfrist gemäß § ...
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26.01.2016 · Fachbeitrag ·
Abschlussprüfungsreformgesetz
Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AREG) wird die prüfungsbezogenen Regelungen der europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung in nationales Recht transformieren. Wichtigste Änderung im Vergleich zum ...
26.01.2016 · Fachbeitrag ·
Zollverwaltungsgesetz
Ein Betroffener, der unter Verstoß gegen das Zollverwaltungsgesetz vorsätzlich 55.000 Euro Bargeld nach Deutschland einschmuggelt, kann mit einer Geldbuße von 13.200 Euro belegt werden. Das hat der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 05.01.2016 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 04.09.2015 bestätigt.