Der von einem Rechtsanwalt über das besondere Anwaltspostfach (beA) gemäß § 52d, § 52a Abs. 1, 2 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO in elektronischer Form übermittelte Schriftsatz (hier die Begründung einer NZB) geht dann bei Gericht ein, wenn er auf dem für das Gericht eingerichteten Server im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach gespeichert ist (vgl. § 52a Abs. 5 S. 1 FGO; Anschluss an BGH 11.5.21, VIII ZB 9/20, NJW 21, 2201, Rz.18; BFH 25.5.22, X B 158/21).
Die Bundessteuerberaterkammer hat in einem Diskussionspapier zur bundesweiten Einführung von verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystemen Stellung bezogen. Das Vorhaben selbst geht auf den ...
Mit der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer macht das BMF von der in § 86f StBerG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Inhalte der §§ 86c bis 86e ...
Am 22.8.22 wurde die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Rechtsgrundlage tritt am 1.8.23 in Kraft. Beim Vergleich mit der alten Ausbildungsordnung aus 1996 fällt auf, dass an die Stelle der (reinen) Wissensvermittlung das Ziel der Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 3 Abs. 3) getreten ist. Dies zeigt sich auch in den Inhalten von Zwischen- und Abschlussprüfung, die viel stärker auf Verstehen und Umsetzen abstellen als auf Wissen. Darüber hinaus ...
Das FG Baden-Württemberg (18.10.21, 10 K 759/21) hat eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld nach Art. 82 DS-GVO gegen ein FA zurückgewiesen. Angeblich hatte das FA versehentlich persönliche Unterlagen an einen ...
Hand aufs Herz: Wie gehen Sie mit der aktuellen Arbeitsbelastung in der Kanzlei um? Nach der Devise „Augen zu und durch – und immer noch eine Schippe drauflegen“? Dann gehört das Thema Stressbewältigung genau ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Ein Berufsträger, der (zumindest auch) als Rechtsanwalt zugelassen ist, muss Schriftsätze seit dem 1.1.22 über das beA einreichen, damit sie formwirksam bei Gericht eingehen, denn § 52d S. 1. FGO knüpft an die Person des Einreichenden an. Damit ist es unerheblich, dass der Berufsträger auch StB ist, die erst ab dem 1.1.23 das beSt nutzen müssen, oder dass er Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist, die gar keinem Nutzungszwang unterliegt (FG Rheinland-Pfalz 12.7.22, 4 V 1340/22).